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Institutioneller Aufbau und Bevölkerung

Institutioneller Aufbau und grundlegende Daten

Fläche: 357.021 km2
Hauptstadt: Berlin
Wichtigste Städte: Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Essen, Dortmund, Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Duisburg, Hannover, Nürnberg, Leipzig, Dresden.
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland
Regierungsform: Bundesrepublik, parlamentarische Demokratie
Staatsoberhaupt: Bundespräsident Horst Köhler
Regierungschef: Bundeskanzlerin Angela Merkel
Außenminister: Frank-Walter Steinmeier
Gesetzgebungssystem: Zweikammernparlament
Rechtssystem: kodifiziertes Recht
Wahlrecht: allgemeines, 18 Jahre

Bevölkerung und soziale Indikatoren

Bevölkerungszahl: 83.251.851
Wachstumsrate: 0,2%
Lebenserwartung bei der Geburt: 77,78 Jahre
Sprachgruppen: deutsch (91.5%), türkisch (2,4%), andere (6,1% zum großen Teil serbokroatisch, italienisch, russisch, griechisch, polnisch, spanisch)
Religionszugehörigkeit: protestantisch (34%), katholisch (34%), muslimisch (3,7%), keine oder andere (28,3%)
Amtssprachen: deutsch
Im Bundestag vertretene politische Parteien: Christlich Demokratische Union (CDU) und Christlich Soziale Union (CSU); Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD); Freie Demokratische Partei (FDP); Linkspartei (Bündnis aus Partei des Demokratischen Sozialismus -PDS- und Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit –WASG-, entstanden durch Abspaltung von der SPD); Bündnis 90/Die Grünen

Staatsordnung der Bundesrepublik Deutschland

Deutschland ist eine Bundesrepublik mit parlamentarischer Demokratie, die aus 16 Bundesländern besteht (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)

Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der von der Bundesversammlung gewählt wird. Die Bundesversammlung ist ein ad hoc gebildetes Verfassungsorgan, das aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Das Mandat des Bundespräsidenten dauert 5 Jahre, und eine anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig. Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen. Unbeschadet der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundesregierung für die Bestimmung der Richtlinien der Außenpolitik, vertritt der Bundespräsident den Bund völkerrechtlich und schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er ernennt die Bundesrichter und kann Begnadigungen gewähren. Er überprüft, ob die neuen Gesetze nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Er schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor und ernennt auf dessen Vorschlag die Bundesminister. Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen. Der amtierende Bundespräsident (der neunte) ist Horst Köhler. Er wurde am 23. Mai 2004 gewählt und am 1. Juli 2004 offiziell in sein Amt eingeführt.  

Der Bundestag ist die parlamentarische Kammer des Bundes und wird in allgemeiner Wahl auf 4 Jahre gewählt. Nur in Ausnahmefällen ist eine vorzeitige Auflösung durch den Bundespräsidenten möglich. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierungstätigkeit.
In der 16. Legislaturperiode, die am 18. Oktober 2005 eröffnet wurde, hat der Bundestag folgende Zusammensetzung: CDU/CSU 226 Sitze (-22 gegenüber 2002), SPD 222 (-29), FDP 61 (+14), 54 Linke (+52), Grüne 51 (-4). Neuer Bundestagspräsident ist Norbert Lammert (CDU), der in der vorherigen Legislaturperiode Vizepräsident war.
Die Mehrzahl der Gesetzesvorlagen werden von der Bundesregierung eingebracht, ein kleinerer Teil vom Bundestag selbst oder auch vom Bundesrat. Die Gesetzesvorlagen werden im Parlament einer dreimaligen Lesung unterzogen; nach der dritten Lesung erfolgt die Abstimmung. Mit Ausnahme von Grundgesetzänderungen ist ein Gesetz mit einfacher Mehrheit angenommen. Wenn Gesetzesvorlagen die Belange der Länder betreffen, müssen sie auch vom Bundesrat angenommen werden.
 
Der Bundesrat ist die Kammer der Länder. Er besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen. Jedes Land muss einheitlich abstimmen (auch wenn es von einer Koalitionsregierung geführt wird).   Zurzeit bestehen im Vergleich zum Bundestag kompliziertere Mehrheitsverhältnisse zwischen den Regierungs- und Oppositionsparteien. Zwar werden von den insgesamt 16 Ländern 5 von den Sozialdemokraten und 11 von der Union geführt. Dennoch sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Landeskoalitionen im Bundesrat nur 35 von 69 Stimmen sicher der Koalition zuzurechnen.
Die Verabschiedung eines bedeutenden Teils der gesamten Gesetzgebung erfordert die Zustimmung des Bundesrats, insbesondere wenn wesentliche Interessen (wie z.B. die Finanzen oder die Verwaltungssouveränität) der Länder berührt sind. Jede Verfassungsänderung erfordert die Zustimmung des Bundesrats. In allen anderen Fällen hat er lediglich das Recht, Einspruch zu erheben, den der Bundestag überstimmen kann. Kommt keine Einigung zwischen beiden Kammern zustande, muss ein aus Mitgliedern beider Organe gebildeter Vermittlungsausschuss einberufen werden. Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten unter den Ministerpräsidenten der Länder im Rotationsverfahren für ein Jahr.  
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern. Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Die Bildung des Bundeskabinetts ist ausschließlich Sache des Bundeskanzlers. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Bundeskanzler entscheidet über die Zahl und die Zuständigkeiten der Bundesminister und bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Der Bundeskanzler ist das einzige vom Parlament gewählte Regierungsmitglied und ist nur vor diesem verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit kann im “konstruktiven Misstrauensvotum” zum Ausdruck kommen: Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muss dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen. Gegen einzelne Bundesminister kann kein Misstrauensvotum ausgesprochen werden. Die derzeitige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde am 22. November 2005 gewählt und steht an der Spitze einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD.

Zusammensetzung der Bundesregierung:  

Angela Merkel (CDU)
Bundeskanzlerin

Franz Müntefering (SPD)
Stellvertreter der Bundeskanzlerin und Bundesminister für Arbeit und Soziales  

Frank-Walter Steinmeier (SPD)
Bundesminister des Auswärtigen  

Wolfgang Schäuble (CDU)
Bundesminister des Innern  

Brigitte Zypries (SPD)
Bundesministerin der Justiz  

Peer Steinbrück (SPD)
Bundesminister der Finanzen  

Michael Glos (CSU)
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie  

Horst Seehofer (CSU)
Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz  

Franz Josef Jung (CDU)
Bundesminister der Verteidigung  

Ursula von der Leyen (CDU)
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  

Ulla Schmidt (SPD)
Bundesministerin für Gesundheit  

Wolfgang Tiefensee (SPD)
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung  

Sigmar Gabriel (SPD)
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit  

Annette Schavan (CDU)
Bundesministerin für Bildung und Forschung  

Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD)
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung  

Thomas de Maizière (CDU)
Bundesminister für besondere Aufgaben  

Zum Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt wurde außerdem Staatsminister Bernd Neumann ernannt.    

Das Bundesverfassungsgericht ist allen anderen Verfassungsorganen gegenüber unabhängig. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je 8 Bundesrichtern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Ihr Mandat dauert 12 Jahre und kann nicht erneuert werden. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet ausschließlich über Rechtsfragen. Im Rahmen eines Rechtsgutachtens kann es jedoch zu politischen Streitfragen Stellung nehmen. Nach der Verfassung entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Auslegung des Grundgesetzes, über Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern, über Verfassungsklagen einzelner Bürger, über Klagen gegen den Bundespräsidenten und über das Verbot politischer Parteien. Derzeitiger Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist Prof. Hans-Juergen Papier.   

Bilaterale Zusammenarbeit


 Zahlreich sind die Begegnungen der Staatschefs. So nahm der ehemalige Staatspräsident Ciampi am 4.-5. Februar 2006 am Gipfel der sieben Staatschefs teil, der von Bundespräsident Köhler in Dresden zur Wiederbelegung des europäischen Integrationsprozesses organisiert wurde, und reiste vom 28. bis 30. März 2006 im Rahmen eines Staatsbesuchs nach Berlin. Staatspräsident Napolitano besuchte Berlin zum ersten Mal am 19. Juli 2006. Gemeinsam mit dem Bundespräsidenten startete er eine Initiative zur Förderung des europäischen Ideals (und des im Verfassungsvertrag enthaltenen politischen Projekts) unter jungen Menschen, insbesondere unter den Studenten, mit denen Begegnungen an der Universität Tübingen (Februar 2007) und Siena (Juni 2007) stattfanden.  

Auf der Ebene der Regierungen und Parlamente werden kontinuierlich Konsultationen organisiert. Neben feststehenden Kontakten im Rahmen multilateraler Gremien und auf EU-Ebene räumen beide Länder den bilateralen Beziehungen einen konstanten Platz ein. Jedes Jahr (2001 in Berlin, 2002 in Triest, 2003 in Bremen, 2004 in Rom) findet ein Gipfeltreffen der Regierungschefs statt. Der für November 2005 in Berlin geplante Gipfel wurde aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahlen in Deutschland 2005 und dann wegen der Wahlen in Italien im April 2006 auf den 20. November 2007 verschoben und wird in Meseberg stattfinden.
 
Bundeskanzlerin Merkel reiste am 19. Dezember 2006 zu ihrem ersten Besuch nach Rom, im Rahmen dessen sie mit dem Staatspräsidenten und dem damaligen Ministerpräsidenten Berlusconi sprach.
Ministerpräsident Prodi traf Frau Merkel am 14. Juni 2006 in Berlin, am 7. Dezember 2006 in Mailand, am 6. Juni 2007 in Heiligendamm (am Rande des G8-Gipfels) und am 11. Juni 2007 in Berlin.
Ebenso häufig begegnen sich auch die Außenminister sowie andere Mitglieder der jeweiligen Regierung.
Auf parlamentarischer Ebene schließlich ist eine italienisch-deutsche Freundschaftsgruppe tätig.

Italien und Deutschland waren stets Impulsgeber für den europäischen Integrationsprozess, in dem sie auch an Formen der engeren und verstärkten Zusammenarbeit (Euro, Schengener Abkommen) beteiligt sind. Beide Länder standen dem Erweiterungsprozess der Europäischen Union sowie der Revisionsphase der Verträge in den letzten Jahren stets offen gegenüber. Von ganz wesentlicher Bedeutung war der Beitrag beider Staaten zur Erarbeitung des Verfassungsvertrages. Dies gilt  sowohl für die Arbeiten des Konvents als auch der Regierungskonferenz, deren Höhepunkt die Unterzeichnung des Vertragstextes im Oktober 2004 in Rom bildete. Italien und Deutschland haben die Ratifizierung des Verfassungsvertrages im April beziehungsweise im Mai 2005 vorgenommen.

Auf dem Europäischen Rat unter deutscher Präsidentschaft am 21.- 22. Juni 2007  wurde – wenn auch unter Verzicht auf das Verfassungsmerkmal – beschlossen, einem Reformvertrag zuzustimmen, der nach Abänderung der geltenden Verträge die wichtigsten Neuerungen des im Jahr 2004 in Rom unterzeichneten Vertrags wieder aufnehmen wird. Aufgabe einer neuen Regierungskonferenz wird es nun sein, den neuen Vertragstext definitiv zu verabschieden.

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Bundespräsident
Bundestag
Bundesrat
Bundesregierung
Auswärtiges Amt
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rechtliche hinweise | credits | F.A.Q.

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Politische Zusammenarbeit

Wirtschaftliche Kooperation

Kulturelle Zusammenarbeit

Wissenschaftliche Kooperation

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